Wir beraten und vertreten Bürger und Kommunen bei Fragen des Verwaltungsrechts.
Im Gegensatz zum privaten Recht (Verhältnis Bürger zu Bürger) beschäftigt sich das Verwaltungsrecht als Teil des öffentlichen Rechts mit dem Verhältnis zwischen dem einzelnen Bürger und dem Staat. Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit liegt dabei insbesondere auf dem Gebiet des öffentlichen Baurechts, welches Vorschriften für die Planung und Ausführung der Nutzung von Grund und Boden umfasst. Denn feststeht: Auch auf dem eigenen Grundstück darf der Eigentümer nicht tun und lassen, was er will. Das grundrechtliche Eigentumsrecht besteht nicht uneingeschränkt; vielmehr hat der Gesetzgeber einen gesetzlichen Rahmen geschaffen, in dem die Eigentumsfreiheit eingeschränkt werden kann und der die Behörden im Rahmen der gesetzmäßigen Verwaltung befähigt, bauplanungs- und bauordnungsrechtlich tätig zu werden, um so ein möglichst sorgenfreies Miteinander von Mensch und Umwelt zu schaffen.
Gerade beim Thema „Bauen“ ist wegen der Fülle und des für den juristischen Laien oft unüberschaubaren Zusammenspiels der einzelnen Bundes- und Ländergesetze sowie Verordnungen und Satzungen, eine fundierte Rechtsberatung für Kommunen, Bauherren und solche, die es werden möchten, daher oft unerlässlich. Aber auch als Dritter haben Sie grds. die Möglichkeit, sich gegen Bauvorhaben des Nachbarn zur Wehr zu setzen.
Fühlen Sie sich angesprochen?
Wir beraten Sie gerne und freuen uns auf Ihre Anfrage.